Unsere Leistungen
Beratung und Diagnostik
Gutes Sehen ist entscheidend für unsere Lebensqualität. Deshalb brauchen Ihre Augen jederzeit individuelle Fürsorge: ob zum Vorbeugen alterstypischer Augenerkrankungen oder zur Früherkennung und Therapie.
Wir untersuchen, beraten und behandeln Sie persönlich und fachärztlich. Wir bieten Ihnen umfassende Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten.
Unsere Leistungen umfassen dabei das ganze Spektrum der allgemeinen Augenheilkunde. Dazu zählt u.a. die Kontrolle des gesamten vorderen und hinteren Augenabschnittes, die Therapie akuter und chronischer Augenerkrankungen sowie postoperative Nachkontrollen (auch IVOM Kontrollen).
Vorsorge & Behandlung
- Früherkennung und Behandlung der diabetischen Retinopathie
- Früherkennung und Behandlung Grüner Star (Glaukom)
- Früherkennung, Behandlung und Verlaufskontrolle der altersbedingten Makuladegeneration (AMD)
- Hilfe bei Blendungsempfindlichkeit
- Früherkennung und Behandlung einer Sehschwäche bei ihrem Kind
- Netzhautuntersuchung zwecks Ausschluss von Netzhautlöchern oder Netzhautdegenerationen bei Kurzsichtigkeit
- Fahrtauglichkeitsprüfung bei fortschreitender Cataract (Grauer Star)
Untersuchungen
- Beratung, Anpassung und Kontrolle von Kontaktlinsen
- Anpassung einer Arbeitsplatzbrille
- Arbeitsmedizinische Untersuchungen (G 37, G25)
- alle Arbeitsunfälle mit Augenbeteiligung
- Untersuchung des Farbunterscheidungsvermögens mit Farbsehtafeln und Anomaloskop
- Ultraschall Untersuchungen der Augenhöhle bei Schilddrüsenerkrankungen Morbus Basedow
- Gesichtsfelduntersuchung bei neurologischen Krankheitsbildern
Sehschule
Patienten aller Altersgruppen, die eine Schielstellung, Doppelbilder, Augenmuskellähmungen, ein- oder beidseitig reduziertes Sehvermögen, augenbedingte Kopffehlhaltungen oder Augenzittern haben, werden in unserer Sehschule untersucht und einer weiteren medizinischen Behandlung zugeführt.
Info
Wir informieren über neue Leistungen, moderne Diagnostik, aktuelle Themen aus der Augenheilkunde und grundsätzlich Wissenswertes rund um unsere Leistungen …
» Wann zum Augenarzt?
Empfehlungen vom Berufsverband der Augenärzte (BVA):
Amblyopiescreening zur Erkennung von Schielen und Fehlsichtigkeit durch den Augenarzt
- mit 6 bis 9 Monaten bei erhöhtem Risiko
(Schielen, Fehlsichtigkeit in der Familie, Frühgeburtlichkeit) - mit 31 bis 42 Monaten bei allen Kindern
Glaukomscreening zur Verhinderung von vermeidbarem Sehverlust (Risiko steigt mit höherem Lebensalter an)
- bei allen Personen ab dem 40. Lebensjahr
- bei Vorliegen von folgenden Risikofaktoren soll ein Screening schon vor dem 40. Lebensjahr erfolgen:
- Familiäre Belastung 1. Grades
- Kurzsichtigkeit (Myopie) ab 4 Dioptrien
- Personen mit dunkler Hautfarbe oder lateinamerikanischer Abstammung
- bestimmte Augenveränderungen bei früheren Augenarztuntersuchungen
- längere Therapie mit Steroiden systemisch oder am Auge
Netzhaut-Untersuchung zur Verhinderung von Netzhautablösungen
- für Kurzsichtige (ab 3 Dioptrien) jeder Altersstufe
Macula-Screening (Erkrankung des Lesezentrums) zur Verhinderung schleichender Sehverschlechterung (Risiko steigt mit dem Alter)
- ab dem 60. Lebensjahr
Augenarzt-Check für Verkehrsteilnehmer zur Vermeidung von Gefahrensituationen
- ab dem 40. Lebensjahr
Untersuchung von Menschen mit Diabetes ohne bekannte diabetische Retinopathie
- jährlich für alle Risikokonstellationen (z.B. bei vorliegenden Schäden durch Diabetes mellitus an einem Organ)
- ansonsten alle zwei Jahre
» Digitalisierung im Gesundheitswesen
Elektronisches Rezept (e-Rezept)
Seit dem 1. Januar 2024 gibt es das elektronische Rezept. Dieses kann von den Patientinnen und Patienten über verschiedene Wege genutzt werden:
- Das e-Rezept kann über eine sichere e-Rezept-App auf dem Smartphone verwaltet und an die gewünschte Apotheke gesendet werden. Hierzu benötigen Versicherte eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie ihre Versicherten-Pin, die Sie bei ihrer Krankenkasse erhalten können.
- Die für die Einlösung des e-Rezepts erforderlichen Zugangsdaten können als Papierausdruck in der Arztpraxis ausgehändigt werden.
- Das e-Rezept kann auch mit ihrer NFC-fähigen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eingelöst werden. Dazu muss diese in der Apotheke in ein Kartenterminal gesteckt werden. Der Apotheker bekommt hierdurch die Möglichkeit, die gespeicherten Daten abzurufen. (Standard)
Elektronische Arbeitsunfähigkeit (e-AU)
Ab dem 1. Januar 2023 müssen alle Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihrer Beschäftigten elektronisch bei der Krankenkasse abfragen. Die Papiermeldung entfällt grundsätzlich.
Elektronische Patientenakte (e-Patientenakte)
In der e-Patientenakte können wichtige medizinische Dokumente (Medikamentenpläne, Arztbriefe, Röntgenbilder, Fundusbilder ….) hinterlegt werden. Ärztinnen und Ärzte können sich so schnell und effizient einen Überblick über die Krankengeschichte ihrer Patientinnen und Patienten verschaffen. Daten in Papierform müssen nicht mehr angefordert werden, unnötige Doppeluntersuchungen sind nicht mehr notwendig.
Ihre e-Patientenakte wird, sofern Sie nicht ausdrücklich widersprochen haben, seit Mitte 2025 mit wichtigen Dokumenten gefüllt. Die Inhalte dieser Akte können Sie verwalten, nähere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.