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Unsere Leistungen

Dr. Joachim Baltes Augenarzt

Beratung und Diagnostik

Gutes Sehen ist entscheidend für unsere Lebensqualität. Deshalb brauchen Ihre Augen jederzeit individuelle Fürsorge: ob zum Vorbeugen alterstypischer Augenerkrankungen oder zur Früherkennung und Therapie.

Wir untersuchen, beraten und behandeln Sie persönlich und fachärztlich. Wir bieten Ihnen umfassende Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten.

Unsere Leistungen umfassen dabei das ganze Spektrum der allgemeinen Augenheilkunde. Dazu zählt u.a. die Kontrolle des gesamten vorderen und hinteren Augenabschnittes, die Therapie akuter und chronischer Augenerkrankungen sowie postoperative Nachkontrollen (auch IVOM Kontrollen).

Vorsorge und Früherkennung

Viele Augenerkrankungen entwickeln sich zunächst unbemerkt. Regelmäßige augenärztliche Untersuchungen können dazu beitragen, Veränderungen früh zu erkennen und – falls erforderlich – rechtzeitig zu behandeln. Gerade Erkrankungen wie Glaukom (grüner Star) oder Maculadegenration (altersbedingte Veränderungen am zentralen gelber Fleck der inneren Augenwand) können im Anfangsstadium auftreten, ohne dass der Betroffene eine deutliche Sehverschlechterung bemerkt. Gutes Sehen bedeutet nicht automatisch, dass die Augen gesund sind!

Untersuchung Augenarzt

Untersuchungen

Für die Beurteilung und Behandlung von Augenerkrankungen stehen in unserer Praxis verschiedene Untersuchungsmethoden zur Verfügung. Welche Untersuchung erforderlich ist, richtet sich nach Ihren individuellen Beschwerden, Ihren individuellen Risikofaktoren und dem augenärztlichen Befund.

  • Gesichtsfelduntersuchungen: mit der Gesichtsfelduntersuchung überprüfen wir, ob das Gesichtsfeld vollständig erhalten ist. Einschränkungen oder Ausfälle können beispielsweise bei einem Glaukom (grüner Star), Erkrankungen des Sehnerven oder bestimmten neurologischen Erkrankungen auftreten.
  • Ultraschalluntersuchung der Augenwand oder der Augenhöhle: mit der Ultraschalluntersuchung lassen sich Strukturen beurteilen, die bei einer normalen Untersuchung nicht ausreichen einsehbar sind. Veränderungen an der Augenwand, wie beispielsweise ein Aderhautmelanom, kann man hiermit gut darstellen oder eine Muskelverdickung innerhalb der Augenhöhle, die man typischerweise bei einer Schilddrüsenerkrankung  (Morbus Basedow) finden würde.
  • Farbsehprüfung (mit Farbsehtafeln oder Anomaloskop): sind bei bestimmten beruflichenTätigkeiten oder im Rahmen von Eignungsuntersuchungen von Bedeutung
  • Optische Kohärenztomographie (OCT): hiermit können Schichtaufnahmen der inneren Augenwand oder des Sehnerven durchgeführt werden,  sinnvoll ist diese Untersuchung bei Maculadegeneration oder Glaukom.
  • Kontaktlinsen Beratung und Kontrolle, dabei achten wir insbesondere auf einen guten Sitz, eine ausreichende Verträglichkeit und die Gesundheit der Augen.
  • Arbeitsmedizinsche Untersuchungen: Wir führen u.a. Untersuchungen nach G 25 für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten sowie G 37 für Tätigkeiten an Bildschirmgeräten durch.
  • Augenverletzungen und Arbeitsunfälle: Bei Verletzungen des Auges oder der Augenregion nach einem Arbeitsunfall führen wir die erforderliche augenärztliche Untersuchung durch und leiten, falls notwendig, eine entsprechende Behandlung ein.
  • Nachstar Entfernung (YAG Laserkapsulotomie): nach der Operation eines grauen Star kann sich die Optik erneut eintrüben, wir sprechen von einem Nachstar. Durch eine Laserbehandlung kann die Optik  gereinigt werden. Mit einer augenärztliche Untersuchung stellen wir die Indikation für eine Laserbehandlung, die terminiert in unserer Praxis durchgeführt wird.

 

Sehschule

Patienten aller Altersgruppen, die eine Schielstellung, Doppelbilder, Augenmuskellähmungen, ein- oder beidseitig reduziertes Sehvermögen, augenbedingte Kopffehlhaltungen oder Augenzittern haben, werden in unserer Sehschule  untersucht und einer weiteren medizinischen Behandlung zugeführt.

Info

Wir informieren über neue Leistungen, moderne Diagnostik, aktuelle Themen aus der Augenheilkunde und grundsätzlich Wissenswertes rund um unsere Leistungen …

» Wann zum Augenarzt?

 

Empfehlungen vom Berufsverband der Augenärzte (BVA):

Amblyopiescreening zur Erkennung von Schielen und Fehlsichtigkeit durch den Augenarzt

  • mit 6 bis 9 Monaten bei erhöhtem Risiko
    (Schielen, Fehlsichtigkeit in der Familie, Frühgeburtlichkeit)
  • mit 31 bis 42 Monaten bei allen Kindern

Glaukomscreening zur Verhinderung von vermeidbarem Sehverlust

  • bei allen Personen ab dem 40. Lebensjahr
  • bei Vorliegen von folgenden Risikofaktoren soll ein Screening schon vor dem 40. Lebensjahr erfolgen:
    • Familiäre Belastung 1. Grades
    • Kurzsichtigkeit (Myopie) ab 4 Dioptrien
    • Personen mit dunkler Hautfarbe oder lateinamerikanischer Abstammung
    • bestimmte Augenveränderungen bei früheren Augenarztuntersuchungen
    • längere Therapie mit Steroiden systemisch oder am Auge

Netzhaut-Untersuchung zur Verhinderung von Netzhautablösungen

  • für Kurzsichtige (ab 3 Dioptrien) jeder Altersstufe

Macula-Screening (Erkrankung des Lesezentrums) zur Verhinderung schleichender Sehverschlechterung

  • ab dem 60. Lebensjahr

Augenarzt-Check für Verkehrsteilnehmer zur Vermeidung von Gefahrensituationen

  • ab dem 40. Lebensjahr

Untersuchung von Menschen mit Diabetes ohne bekannte diabetische Retinopathie

  • jährlich für alle Risikokonstellationen (z.B. bei vorliegenden Schäden durch Diabetes mellitus an einem Organ)
  • ansonsten alle zwei Jahre

» Digitalisierung im Gesundheitswesen

 

Elektronisches Rezept (e-Rezept)

Seit dem 1. Januar 2024 gibt es das elektronische Rezept. Dieses kann von den Patientinnen und Patienten über verschiedene Wege genutzt werden:

  1. Das e-Rezept kann über eine sichere e-Rezept-App auf dem Smartphone verwaltet und an die gewünschte Apotheke gesendet werden. Hierzu benötigen Versicherte eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie ihre Versicherten-Pin, die Sie bei ihrer Krankenkasse erhalten können.
  2. Die für die Einlösung des e-Rezepts erforderlichen Zugangsdaten können als Papierausdruck in der Arztpraxis ausgehändigt werden.
  3. Das e-Rezept kann auch mit ihrer NFC-fähigen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eingelöst werden. Dazu muss diese in der Apotheke in ein Kartenterminal gesteckt werden. Der Apotheker bekommt hierdurch die Möglichkeit, die gespeicherten Daten abzurufen. (Standard)

Elektronische Arbeitsunfähigkeit  (e-AU)

Ab dem 1. Januar 2023 müssen alle Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihrer Beschäftigten elektronisch bei der Krankenkasse abfragen. Die Papiermeldung entfällt grundsätzlich.

Elektronische Patientenakte (e-Patientenakte)

In der e-Patientenakte können wichtige medizinische Dokumente (Medikamentenpläne, Arztbriefe, Röntgenbilder, Fundusbilder …) hinterlegt werden. Ärztinnen und Ärzte können sich so schnell und effizient einen Überblick über die Krankengeschichte ihrer Patientinnen und Patienten verschaffen. Daten in Papierform müssen nicht mehr angefordert werden, unnötige Doppeluntersuchungen sind nicht mehr notwendig.

Ihre e-Patientenakte wird, sofern Sie nicht ausdrücklich widersprochen haben, seit Mitte 2025 mit wichtigen Dokumenten gefüllt. Die Inhalte dieser Akte können Sie verwalten, nähere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.