Elektronisches Rezept (e-Rezept)
Seit dem 1. Januar 2024 gibt es das elektronische Rezept. Dieses kann von den Patientinnen und Patienten über verschiedene Wege genutzt werden:
- Das e-Rezept kann über eine sichere e-Rezept-App auf dem Smartphone verwaltet und an die gewünschte Apotheke gesendet werden. Hierzu benötigen Versicherte eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte sowie ihre Versicherten-Pin, die Sie bei ihrer Krankenkasse erhalten können.
- Die für die Einlösung des e-Rezepts erforderlichen Zugangsdaten können als Papierausdruck in der Arztpraxis ausgehändigt werden.
- Das e-Rezept kann auch mit ihrer NFC-fähigen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eingelöst werden. Dazu muss diese in der Apotheke in ein Kartenterminal gesteckt werden. Der Apotheker bekommt hierdurch die Möglichkeit, die gespeicherten Daten abzurufen. (Standard)
Elektronische Arbeitsunfähigkeit (e-AU)
Ab dem 1. Januar 2023 müssen alle Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihrer Beschäftigten elektronisch bei der Krankenkasse abfragen. Die Papiermeldung entfällt grundsätzlich.
Elektronische Patientenakte (e-Patientenakte)
In der e-Patientenakte können wichtige medizinische Dokumente (Medikamentenpläne, Arztbriefe, Röntgenbilder, Fundusbilder ….) hinterlegt werden. Ärztinnen und Ärzte können sich so schnell und effizient einen Überblick über die Krankengeschichte ihrer Patientinnen und Patienten verschaffen. Daten in Papierform müssen nicht mehr angefordert werden, unnötige Doppeluntersuchungen sind nicht mehr notwendig.
Ihre e-Patientenakte wird, sofern Sie nicht ausdrücklich widersprochen haben, seit Mitte 2025 mit wichtigen Dokumenten gefüllt. Die Inhalte dieser Akte können Sie verwalten, nähere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
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